Angehörigen und Einrichtungen zu unterbleifcen hat und dass unbedingt Ruhe
zu bewahren ist.
Dabei ist zu betonen, dass Zuwiderhandlungen nach deutscher) Gesetzen streng
geahndet werden.
6. Die niederlandischen Offiziere behalten ihre Waffen, bleiben Vorgesetzte ihrer
Mannschaften und sind für Ruhe und Ordnung ihrer Truppenteile verantwortlich.
7. Die deutschen Truppen werden das noch nicht von ihnen besetzte Gebiet der Nieder-
lande besetzen. Die Besetzung ist von den niederlandischen Behörden in jeder
Beziehung zu unterstützen.
8. Als Befehlshaber bestimme ich zunachst für das gesamte niederlandische Gebiet
mit Ausnahme von Zeeland Generalleutnant Hansen, als Bezirks-Befehlshaber
für Nord-Niederlande einschl. der Nordseeinseln bis zur Linie des Noord-Zee-
Kanals (AmsterdamIJmuiden): Generalmajor Feldt.
Nach Süden anschliessend bis Strasze Utrecht—Leiden—Katwijk aan Zee: General
leutnant von Tiedemann,
Anschliessend nach Süden bis zur Maas: Generalmajor Zickwolff.
Für die Provinz Zeeland erfolgt spater Befehl.
Für die besonderen Übergabeverhandlungen der Luftwaffe den Generalmajor
der Luftwaffe von Kotze.
Für die Marine zunachst in Vertretung des von der Marineleitung zu bestimmenden
Befehlshabers: Kapitan zur See Hain.
Für die Verhandlungen über Versorgung der Wehrmacht und Verwaltung des
Landes bestimme ich Generalmajor Schlieper.
9. Die niederlandische Heeresleitung sorgt bis auf weiteres für die Versorgung ihrer
Truppen in jeder Beziehung (Verpflegung, Betriebsstoff usw.).
Rijsoord den 15. Mai 1940.
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