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5. Trennungslinie für Sicherung der Platze, Aufklarung und Einschlieszung der Stadt 'S Graven-
hage gegen verst. J.R.65: Naaldwijk (J.R.65) Uithofspolder (II./65) -Mitte Südrand 'S Gra-
venhage (1500 m ostw. Eik en Duinen).
6. Für jeden Führer und Unterführer ist ein Vertreter einzuteilen, der genau über Lage und
Auftrag unterrichtet sein musz.
Als Vertreter des Btl.Kommandeurs wird bis zum Eintreffen von Hauptm. Fünfhausen der
Obit. Linger 5./65 bestimmt.
7. Auf standige Luft- und Erdabwehrbereitschaft wird besonders hingewiesen. Erbeutete feindl.
Waffen sind zur Luftabwehr einzusetzen. Jegliche Ansammlungen sind zu vermeiden. Der
Landeplatz ist unverzüglich auf dem kürzesten Wege freizumachen.
8. Als Deckung gegen die Wirkung feindl. Fliegerbomben und Beschusz sind sofort von alien
Teilen, auch von den Sicherungen und Reserven Panzer-Deckungsgraben anzulegen.
9. Zur Sperrung der Straszen sind alle vorhandenen Mittel auszunutzen: Fahrzeuge, Straszen-
bahnen usw. Vorhandene Ziehbrücken sind hochzuziehen, Drehbrücken sind einzudrehen.
10. Es wird an haufige, kurze aber objektive Meldungen erinnert.
Major u. Btl.Kommandeur,
Verteiler: Kdr., Stab II.Btl.,
5., 7., 13.Komp. 6./F.Jg.R.2.
Regt., Vorrat je 1 8 Ausfertigungen.