De O.L.Z. vernam van dit Protocol eerst toen bleek, dat het militaire personeel
van de marinewerf de aangebrachte vernielingen herstelde, hetgeen volgens de
oorlogsgebruiken niet van krijgsgevangenen kon worden gevorderd.
Generaal Hasselman, Directeur van het materieel van de Landmacht, tekende
in een bijeenkomst met de Duitse generaal-majoor Schlieper een stuk, waarvan de
inhoud hier volgt.
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2. Landanlagen der Marine
Samtliche Anlagen der Königlich niederlandischen Marine, wie Küstenbefestigungen, Funk-
Nachrichtenstellen Ubungsplatze und Schulen, Arsenale, Depots, Munitionslager, Marine
werften usw. sind im Augenblicklichen Zustand zuübergeben. Die Kommandeure und Komman
danten sind zu verpflichten jede Sabotage zu verhindern und bereits verübte Beschadigungen
bis zur Ubernahme durch die deutsche Wehrmacht wieder auszubessern.
Plane der Anlagen, Aufstellungen iiber Bestande und Lagerung von Munition usw., Plane der
Nachrichtennetze und Schaltanlagen, Plane der Werften, Depots mit Belegungsanlagen sind
auszuhandigen.
Die Arbeiten auf den Marinewerften usw. werden vorlaufig eingestellt, jedoch arbeiten die
Lebenswichtigen Betriebe (Wasser-, Pumpwerke, Elektrischer Strom, Schleusen usw.) weiter.
3. Minenkarten
Angaben über ausgelegte Minensperren und sonstige Sperrmasznahmen sind mit samtlichen
Einzelangaben und im Seekarten eingetragen vollstandig auszuhandigen.
4. Handelsschiffsraum
Schiffe der Feindstaten verfallen als Prise dem Reich. Die Hafenbehörden sind verantwortlich
zu machen für Verhinderung von Sabotage, nach See gehen oder Versenkung. Die Funkein-
richtungen diirfen nicht mehr gebraucht werden. Neutrale Schiffe dürfen ebenfalls zunachst
nicht in See gehen und diirfen ihre Funkeinrichtung nicht benutzen.
(Durch deutsche Streifen werden Einzelteile der Funkeinrichtungen entfernt und sicherge-
stellt werden).
5. Hafenanlagen und Werften
Habenbehörden und Polizei sind verantwortlich zu machen fiir Verhinderung von Sabotage
an den Anlagen, Schuppen, Kranen, Werkstatten, Schleusen.
Privatbetriebe arbeiten voll weiter.
Bei bereits veriibten Beschadigungen sind sofort die Instandsetzungsarbeiten zu beginnen.
6. Leuchtfeuerwesen
Samtliche Leuchtfeuer werden sofort gelöscht, Schalt und Kabelplane sind vorzulegen. Sabotage
ist zu verhinderen.
Weitere Einzelheiten wird der von deutschen Kriegsmarine ernannte Befehlshaber nach seinen
Eintreffen bestimmen.
den Haag, den 15. Mai 1940.
VERHANDLUNGSPUNKTE
1. Abgabe aller Waffen (Offizieren ausgenommen) der Ausrüstung, Fahrzeuge, Pferde sowie der
Vorrate in unbeschadigten Zustand mit Bestandslisten und Abgabe der Lagerorten. Zur über-
wachung werden Persönlichkeiten des deutschen Heeres den Staben des niederlandischen
Heeres beigegeben, nach deren Weisungen zu arbeiten ist.
2. Die niederlandische Heeresleitung sorgt für die Versorgung ihrer Truppen.
3. Sofortige Masznahmen zum Wiederaufbau, insbesondere zur Instandsetzung der Elektrizitats-
werke, Wasserwerke, Gaswerke, Bahnen, Straszen, Brücken und Schleusen.
Überschwemmungen sind absuleiten, Minen zu beseitigen.
Zu allen diesen Arbeiten ist die Zivilbevölkerung heranzuziehen.