De O.L.Z. vernam van dit Protocol eerst toen bleek, dat het militaire personeel van de marinewerf de aangebrachte vernielingen herstelde, hetgeen volgens de oorlogsgebruiken niet van krijgsgevangenen kon worden gevorderd. Generaal Hasselman, Directeur van het materieel van de Landmacht, tekende in een bijeenkomst met de Duitse generaal-majoor Schlieper een stuk, waarvan de inhoud hier volgt. 126 2. Landanlagen der Marine Samtliche Anlagen der Königlich niederlandischen Marine, wie Küstenbefestigungen, Funk- Nachrichtenstellen Ubungsplatze und Schulen, Arsenale, Depots, Munitionslager, Marine werften usw. sind im Augenblicklichen Zustand zuübergeben. Die Kommandeure und Komman danten sind zu verpflichten jede Sabotage zu verhindern und bereits verübte Beschadigungen bis zur Ubernahme durch die deutsche Wehrmacht wieder auszubessern. Plane der Anlagen, Aufstellungen iiber Bestande und Lagerung von Munition usw., Plane der Nachrichtennetze und Schaltanlagen, Plane der Werften, Depots mit Belegungsanlagen sind auszuhandigen. Die Arbeiten auf den Marinewerften usw. werden vorlaufig eingestellt, jedoch arbeiten die Lebenswichtigen Betriebe (Wasser-, Pumpwerke, Elektrischer Strom, Schleusen usw.) weiter. 3. Minenkarten Angaben über ausgelegte Minensperren und sonstige Sperrmasznahmen sind mit samtlichen Einzelangaben und im Seekarten eingetragen vollstandig auszuhandigen. 4. Handelsschiffsraum Schiffe der Feindstaten verfallen als Prise dem Reich. Die Hafenbehörden sind verantwortlich zu machen für Verhinderung von Sabotage, nach See gehen oder Versenkung. Die Funkein- richtungen diirfen nicht mehr gebraucht werden. Neutrale Schiffe dürfen ebenfalls zunachst nicht in See gehen und diirfen ihre Funkeinrichtung nicht benutzen. (Durch deutsche Streifen werden Einzelteile der Funkeinrichtungen entfernt und sicherge- stellt werden). 5. Hafenanlagen und Werften Habenbehörden und Polizei sind verantwortlich zu machen fiir Verhinderung von Sabotage an den Anlagen, Schuppen, Kranen, Werkstatten, Schleusen. Privatbetriebe arbeiten voll weiter. Bei bereits veriibten Beschadigungen sind sofort die Instandsetzungsarbeiten zu beginnen. 6. Leuchtfeuerwesen Samtliche Leuchtfeuer werden sofort gelöscht, Schalt und Kabelplane sind vorzulegen. Sabotage ist zu verhinderen. Weitere Einzelheiten wird der von deutschen Kriegsmarine ernannte Befehlshaber nach seinen Eintreffen bestimmen. den Haag, den 15. Mai 1940. VERHANDLUNGSPUNKTE 1. Abgabe aller Waffen (Offizieren ausgenommen) der Ausrüstung, Fahrzeuge, Pferde sowie der Vorrate in unbeschadigten Zustand mit Bestandslisten und Abgabe der Lagerorten. Zur über- wachung werden Persönlichkeiten des deutschen Heeres den Staben des niederlandischen Heeres beigegeben, nach deren Weisungen zu arbeiten ist. 2. Die niederlandische Heeresleitung sorgt für die Versorgung ihrer Truppen. 3. Sofortige Masznahmen zum Wiederaufbau, insbesondere zur Instandsetzung der Elektrizitats- werke, Wasserwerke, Gaswerke, Bahnen, Straszen, Brücken und Schleusen. Überschwemmungen sind absuleiten, Minen zu beseitigen. Zu allen diesen Arbeiten ist die Zivilbevölkerung heranzuziehen.

Tijdschriftenviewer Nederlands Militair Erfgoed

NIMH | 1957 | | pagina 146