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7.) Luftwaffe
a) Luftaufklarung
7./(F) LG2: An der Küste von den Westfriesischen Insein bis Ostende und um Raum Ost-
ende-Gent-Termonde-Lauf der Schelde bis zur Mündung-Bath-Willemsstad-
Insel Goerree.
AuftragEs ist festzustellen
a) Schiffsverkehr und Ausladungen an der Küste
b) Überwachung der auf Antwerpen zuführenden Straszen.
c) Eisenbahnverkehr von der Küste nach Osten.
d) Feindbewegungen von Süden in den Aufklarungsraum, besonders auf den
Straszen in Richtung Gent, Termonde, Mecheln.
c) Wo Flugplatze and Belegung, Flack- und Jagdabwehr?
XXVI.A.K. mit unterstellter 4./(H) 21 und 4./(H) 23 in seinem Gefechtsstreifen zwischen Schel
de und Strasze Antwerpen, Lierre, Breda.
Es kommt darauf an, einwandfreie Grundlagen für den AngrifF auf Ant
werpen zu schaffen.
X.A.K. hat den Staffelkapitan der 4./(H) 23 anzuweisen, sich umgehend bei
XXVI.A.K. in Ginneken zu melden.
FlakverbandeI./Flak-Rgt.49 bleibt weiterhin dem XXVI.A.K. unterstellt.
II./Flak-Rgt.241 wird der Armee unterstellt, sie übernimmt den Schutz des
Raumes Tilburg-Breda-Gilze gegen hoch- und Tiefangriffe, Schwerpunkt
um Breda. Kdr. meldet sich umgehend beim Koluft 18.
8.) Über Pioniereinsatz und Nachrichtenverbindungen ergeht Sonderbefehl.
9.) Armee-Gefechtsstand'. Tilburg.
Der Oberbefehlshaber:
gez. v. Küchler,
Verteller
X., XXVI., XXXIX.A.K.
254. Div.
7. FI. Div.
22. Div.
225., 208.Div. (durch XXVI.A.K.)
A.O.K. 18: Plan I
und: M.V.O.,
V.O.-OKH.
Für die Richtigkeit:
get. (onleesbaar.)
Oberst i.G.