239 Staates so schnell wie möglich in die Hand zu bekommen und an jeder weiteren Tatigkeit zu hinderen. Nach Durchführung der Besetzung von Haag ist die Stadt gegen etwaige feindl. Angriffe zu halten. Schwerpunkt der Sicherung nach Osten. Motorisierung starker Krafte (etw. 1/3) zu anderweitiger Verwendung ist sofort einzuleiten u. mit alien Mitteln durchzuführen. Trennungslinie zwischen Fl.Div.7 u. 22.Div. Maassluis-Kethel-Overschie-Terbregge-Nieuwerkerk-IJssel-Abschnitt (alles für 22,Div.). 6. Fl.Korps z.b.V. ist auf Zusammenarbeit mit LL. Korps angewiesen. Es übernimmt mit ausreichenden Kraften a. Schutz des Anmarsches, des Absetzens bezw. Landens und des Riickmarsches der Transport- verbande gegen feindl. Jagdkrafte und Flak im Bewegungsstreifen und in den Lande- raumen der T.= Verbande. Schwerpunkt dieses Schutzes bei den beabsichtigten Lande- platzen. Darüber hinaus werden schon vorher alle hierfür in Frage kommenden feindl. Jagdkrafte in ihren Hafen angegriffen und vernichtet. b. Rechtzeitige und vollstandige Niederkampfung der Belegung der feindl. Flugplatze Waal- haven, Ypenburg und Katwijk für die nachfolgenden Landungen. Die feindl. Flugplatzverteidigung soil hierdurch so nachhaltig zerschlagen werden, dasz eine schnelle Besetzung durch schwache Fallsch. Truppen möglich ist. Die Rollfelder müssen hierbei vollstandig geschont werden. c. Angriff auf die Bunkernester bei Moerdijk. d. Sicherstellung und Sicherung des Nachschubs. Fl.Korps z.b.V. übernimmt spater die überwachung der Straszen Utrecht-Leiden-Haag, Utrecht-Gouda-Rotterdam, die aus der Grebbe-Linie (Utrecht) heranführen, u. der Straszen von Antwerpen u. Tilburg nach Moerdijk. Bekampfung heraneilender feindl. Verstarkungen auf diesen Straszen. Sperrzone für eigenen Bombenwurf s.Anlage 4. Am A Tage (nachmittags) wird 1 Jagdgruppe entsprechend der Entwicklung der Lage u. den Lande u. Startmöglichkeiten nach Waalhaven vorverlegt u. dem LL. Krops unter- stellt. Vorverlegung einer 2. Jagdgruppe nach Ypenburg ist ins Auge gefasst. 7. Als einheitliche Flugwege für samtl. Transportverbande über Feindgebiet werden befohlen: a. Für den A Tag. Absprunghafen, Kleve-Elst (7 km. nördl. Nimwegen) Bergambacht (15 km. ostw. Rotterdam) von da aus die Absetz in Landeplatze. Hinfl. südl. dieser Linie. Rückflug nördl. dieser Linie. Etwaige Flakraume bei Nimwegen u. Rotterdam sind hierbei zu umfliegen. b. Für den A 1 Tag. Enschede-Elburg-Zuider See-Bussum-Rotterdam bezw. Haag. Besondere Anordnungen für den Luftmarsch. s. Anlage 5. 8. Aufklarung Durch Div.Aufkl. Staffel 7 wird gesondert befohlen. l) Bijlage 5 is niet aanwezig.

Tijdschriftenviewer Nederlands Militair Erfgoed

NIMH | 1963 | | pagina 259