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8. Bergen der Fallschirme und Waffenbehalter.
Sobald es die Gefechtslage erlaubt, sind Fallschirme u. Waffenbehalter zu bergen u. sicher-
zustellen, um eine baldige erneute Einsatzbereitschaft gewahrleisten zu können.
gez. Student
F.d.R.
TRETTNER
Major d. G.