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d. richter, falls erforderlich, durch Nachr.Flugzeug Bodenpeilstelle für Landeplatz III
ein.
Funkverbindungen innerhalb 22.Div. nach eigenem Befehl mit eigenen Rufzeichen und
Frequenzen, Funkunterlagen sind LL. Korps (Fl.Div.7) in 4-Fach, Ausfert, einzu-
reichen.
IV. Funkflugzeug des LL. Korps halt ab Start Funkbereitschaft im Stern II auf Linie I u. nach
Errichtung des Gef.Standes auch im Kreis I u, Linie II.
V. Gruppe Süd (verst. Fallsch.Jag.Regt.l)
Gruppe Nord (verst. J.R.16)
III. /Fallsch. J ag.Regt. 1
II./Fallsch.Jag.Regt.2
stehen nach EintrefFen auf dem Gefechtsfeld und nach Einrichtung ihrer Gefechtsstande
sofort in Funk-bereitschaft zur Fl.Div.7.
VI. Für
a. Funkverkehr der Kampfgeschw. u. Kampfgr.z.b.V.
b. Flugsicherungsfunkverkehr für zurückfliegende Verbande
c. Flugsicherung auf dem Gefechtsfeld
d. Navigationshilfmittel
e. Flughafen für Nachtlandungen
f. Rufzeichen und Frequenzen
g. Schlüsselmittel
sind die entsprechenden Ziffern in der Sonderanlage 2 zu „Besondere Anordnungen für
den Funkbetrieb der Luftwaffe für den Bereich des LL. Korps (Fl.Div.7) Ausgabe
Februar 1940" besonders zu beachten.
gez. Student
F.d.R.
TRETTNER
Major d. G.