Uitvoering Duitse aanval
Die Verantwortung tragen wie beim Heere die betreffende Komman
deure.
3 Die Kriegsfahrzeuge der Marine in den europaischen Territo-
rialgewassern der Niederlande sind in den Hafen zu belassen, die
Feuer sind zu löschen. Offiziere und Mannschaften bleiben auf ihren
Schiffen bzw. werden in Kasernen untergebracht. Sie sind in gleicher
Weise listenmaszig wie beim Heere zu erfassen.
Eine Liste der Schiffe und sonstigen Fahrzeuge mit Standortangabe ist
unverzüglich zu übergeben.
4 Die Festungen und kriegsmaszigen Anlagen (Waffenarsenale,
Munitionsdepots, Rüstungsfabriken, usw.) sind unbeschadigt zu über
geben. Die Kommandanten, Befehlshaber und Verwalter verbleiben
an Ort und Stelle und sind für die Unversehrtheit verantwortlich.
5 An die Verwaltungen der Stad te und Gemeinden und an die
Bevölkerung ist ein Befehl zu erlassen, dasz jede feindselige Handlung
gegen das Deutsche Heer, seine Angehörigen und Einrichtungen zu
unterbleiben hat und dasz unbedingt Ruhe zu bewahren ist.
Dabei ist zu betonen, dasz Zuwiderhandlungen nach deutschen Ge-
setzen streng geahndet werden.
6 Die niederlandischen Offiziere behalten ihre Waffen, bleiben
Vorgesetzte ihrer Mannschaften und sind für Ruhe und Ordnung
ihrer Truppenteile verantwortlich.
7 Die deutsche Truppen werden das noch nicht von ihnen bestzte
Gebiet der Niederlande besetzen.
Die Besetzung ist von den Niederlandischen Behörden in jeder Be-
ziehung zu unterstützen.
8 Als Befehlshaber bestimme ich zunachst für das gesamte nieder-
landische Gebiet mit Ausnahme von Zeeland Generalleutnant
Hansen. Als Bezirks-Befehlshaber für Nordniederlande einschliesz-
lich die Nordzeeinseln bis zur Linie des Nord-Zee-Kanals (Amsterdam
IJmuiden)Generalmajor Feldt.
Nach Süden anschlieszend bis Strasze Utrecht - Leiden - Katwijk
aan ZeeGeneralleutnant Von Tiedemann.
Anschlieszend nach Süden bis zur Maas: Generalmajor Zickwolff.
Für die Provinz Zeeland erfolgt spater Befehl.
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