Uitvoering Duitse aanval Die Verantwortung tragen wie beim Heere die betreffende Komman deure. 3 Die Kriegsfahrzeuge der Marine in den europaischen Territo- rialgewassern der Niederlande sind in den Hafen zu belassen, die Feuer sind zu löschen. Offiziere und Mannschaften bleiben auf ihren Schiffen bzw. werden in Kasernen untergebracht. Sie sind in gleicher Weise listenmaszig wie beim Heere zu erfassen. Eine Liste der Schiffe und sonstigen Fahrzeuge mit Standortangabe ist unverzüglich zu übergeben. 4 Die Festungen und kriegsmaszigen Anlagen (Waffenarsenale, Munitionsdepots, Rüstungsfabriken, usw.) sind unbeschadigt zu über geben. Die Kommandanten, Befehlshaber und Verwalter verbleiben an Ort und Stelle und sind für die Unversehrtheit verantwortlich. 5 An die Verwaltungen der Stad te und Gemeinden und an die Bevölkerung ist ein Befehl zu erlassen, dasz jede feindselige Handlung gegen das Deutsche Heer, seine Angehörigen und Einrichtungen zu unterbleiben hat und dasz unbedingt Ruhe zu bewahren ist. Dabei ist zu betonen, dasz Zuwiderhandlungen nach deutschen Ge- setzen streng geahndet werden. 6 Die niederlandischen Offiziere behalten ihre Waffen, bleiben Vorgesetzte ihrer Mannschaften und sind für Ruhe und Ordnung ihrer Truppenteile verantwortlich. 7 Die deutsche Truppen werden das noch nicht von ihnen bestzte Gebiet der Niederlande besetzen. Die Besetzung ist von den Niederlandischen Behörden in jeder Be- ziehung zu unterstützen. 8 Als Befehlshaber bestimme ich zunachst für das gesamte nieder- landische Gebiet mit Ausnahme von Zeeland Generalleutnant Hansen. Als Bezirks-Befehlshaber für Nordniederlande einschliesz- lich die Nordzeeinseln bis zur Linie des Nord-Zee-Kanals (Amsterdam IJmuiden)Generalmajor Feldt. Nach Süden anschlieszend bis Strasze Utrecht - Leiden - Katwijk aan ZeeGeneralleutnant Von Tiedemann. Anschlieszend nach Süden bis zur Maas: Generalmajor Zickwolff. Für die Provinz Zeeland erfolgt spater Befehl. 903

Tijdschriftenviewer Nederlands Militair Erfgoed

NIMH | 1970 | | pagina 377