Bijlage 34 (vervolg)
2 III. IFallschJag. Regt. i (Div. unmittelbar unterstellt) nimmt - nach Vorbe-
reitung durch Kampfkrafte - Flugplatz Waalhaven in abgekürzten Verfahren u.
sichei t den Platz für die nachfolgenden Landungen. Gleichzeitig sind die Brücken
in Rotterdam durch i Komp. zu besetzen. Komp. tritt nach Ablösung durch I.R.
16 zum Batl. zurück.
Batl. steht nach Durchführung seines Auftrages zur Verfügung der Div. auf
Flugplatz Waalhaven. Maas-Brücke bei Hoogvliet (6 km südwestl. Waalhaven)
ist zu sperren.
3 Gruppe Nord verst. I.R. 16) - Führer Oberst Kreysing -
1.R. 16,
2./Pi.22 und
4-/A.R. 22
ubermmmt gruppenweise die Besetzung des Raumes Dordrecht - Südteil Rotter
dam und seine Sicherung nach Osten u. Norden.
In Rotterdam ist hierbei ein Brückenkopf unmittelbar vor den Maasbrücken zu
bilden, unter Ausnutzung der Hafenbecken (besonders wichtig).
Weiter kommt es vor allem an
a auf Sicherung der Übergange an der Verbindungsstrasze Dordrecht - Rot
terdam (besonders wichtig).
b auf Sperrung der Brücken ostw. Dordrecht (über Merwede u. Wantij) u. der
Fahre ostw. Ridderkerk.
4 H./Fallsch.Jag.Regt. 2 (ohne 6. Komp.) erreicht nach Landung Barendrecht
u. stellt sich hier zur Verfügung der Div. bereit, unter Ausnutzung aller gegebe-
nen Motorisierungsmöglichkeiten.
5 Div. Pak.Komp. 2,
i-IPz.Abw.22 und
Div. Transp. Komp. 7
erhalten Befehl nach ihrem Eintreffen auf Flugplatz Waalhaven am A 1 -
Tage.
6 Ln./Komp. 7 gem. Anl. 6.
7 Lw. San.Komp.7 ohne FS-Halb Komp. richtet H.V. Platz im Südteil Rotterdam
ein.
8 Bergen der Fallschirme und Waffenbehalter.
Sobald es die Gefechtslage erlaubt, sind Fallschirme u. Waffenbehalter zu bergen
u. sicherzustellen, um eine baldige erneute Einsatzbereitschaft gewahrleisten zu
können.
gez. Student.
F.d.R.
Trettner,
Major d. G.
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