Bijlage 35 vervolg) Stadt 's-Gravenhage gegen verst. I.R. 65: Naaldwijk (I.R. 65) - Uithofspolde (II. 65) - MitteSüdrand 's-Gravenhage (1500 m. ostw. Eik en Duinen). 6 Für jeden Führer und Unterführer ist ein Vertreter einzustellen, der genau über Lage und Auftrag unterrichtet sein musz. Als Vertreter des Btl. Komman- deurs wird bis zum Eintreffen von Hauptm. Fünfhausen der Oblt. Lingner 5-/65 bestimmt. 7 Auf standige Luft- und Erdabwehrbereitschaft wird besonders hingewiesen. Er- beutete feindl. Waffen sind zur Luftabwehr einzusetzen. Jegliche Ansammlungen sind zu vermeiden. Der Landeplatz ist unverzüglich auf dem kürzesten Wege freizumachen. 8 Als Deckung gegen die Wirkung feindl. Fliegerbomben und Beschusz sind so- fort von allen Teilen, auch von den Sicherungen und Reserven Panzer-Dec- kungsgraben anzulegen. 9 Zur Sperrung der Straszen sind alle vorhandenen Mittel auszunutzen: Fahr- zeuge, Straszenbahnen usw. Vorhandene Ziehbrücken sind hochzuziehen, Dreh- brücken sind einzudrehen. 10 Es wird an haufige, kurze aber objektive Meldungen erinnert. gez Major u. Btl. Kommandeur. Verteiler: Kdr., Stab II. Btl., 5., 7., 13. Komp., 6./F.Jg.R. 2, Regt., Vorrat je i 8 Ausfertigungen. I 121

Tijdschriftenviewer Nederlands Militair Erfgoed

NIMH | 1970 | | pagina 595