Bijlage 35 vervolg)
Stadt 's-Gravenhage gegen verst. I.R. 65: Naaldwijk (I.R. 65) - Uithofspolde
(II. 65) - MitteSüdrand 's-Gravenhage (1500 m. ostw. Eik en Duinen).
6 Für jeden Führer und Unterführer ist ein Vertreter einzustellen, der genau
über Lage und Auftrag unterrichtet sein musz. Als Vertreter des Btl. Komman-
deurs wird bis zum Eintreffen von Hauptm. Fünfhausen der Oblt. Lingner 5-/65
bestimmt.
7 Auf standige Luft- und Erdabwehrbereitschaft wird besonders hingewiesen. Er-
beutete feindl. Waffen sind zur Luftabwehr einzusetzen. Jegliche Ansammlungen
sind zu vermeiden. Der Landeplatz ist unverzüglich auf dem kürzesten Wege
freizumachen.
8 Als Deckung gegen die Wirkung feindl. Fliegerbomben und Beschusz sind so-
fort von allen Teilen, auch von den Sicherungen und Reserven Panzer-Dec-
kungsgraben anzulegen.
9 Zur Sperrung der Straszen sind alle vorhandenen Mittel auszunutzen: Fahr-
zeuge, Straszenbahnen usw. Vorhandene Ziehbrücken sind hochzuziehen, Dreh-
brücken sind einzudrehen.
10 Es wird an haufige, kurze aber objektive Meldungen erinnert.
gez
Major u. Btl. Kommandeur.
Verteiler: Kdr., Stab II. Btl.,
5., 7., 13. Komp., 6./F.Jg.R. 2,
Regt., Vorrat je i 8 Ausfertigungen.
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