BIJLAGE 36
'Merkblatt über das Verhalten im Feindesland' van de C.-II./I.R. 65
Merkblatt
1 Die Zugführer sind erst auf Befehl des Btls. einzuweisen. Eine schriftlich be-
statigte Verwarnung betr. unbedingter Geheimhaltung hat voranzugehen.
Für die Einweisung der Uffz. und Mannschaften gilt das in Ziffer 1. der Allge-
meinen Anordnungen für den Einsatz Befohlene.
2 Samtliche privaten Briefsachen und Tage-bücher sind bei der Erdstaffel zu-
rückzulassen.
3 Die Hauptsache bleibt immerimmer frisch und mit Elan drauf losErste
Nacht wird am schwierigsten sein. Alarmbereitschaft, Gewehr im Arm!
4 Bei Entwaffnung von feindl. Soldaten den Offz., wenn sie sich nicht wehren,
den Sabel lassen. Schuszwaffen stets abnehmen. Bei Widerstand jedoch ganz ent-
waffnen.
5 Hauptaufgabe bleibt: Sicherung des Landeplatz! Augenmerk nach Süden durch
Radfahrerspahtrupp. 5-/65.
6 Verpflegungsausgabe, Ausgabe der Kreditscheine auf Befehl des Btl. Deut-
sches Geld darf nicht mitgenommen werden.
7 Auf Anforderung der Fallschirmer oder der Sonderführer sind Hilfskrafte für
Elektrizitats,- Gas- und Wasserwerke zu stellen.
8 Wenn möglich ist bei der Bergung des Fallschirmgerate zu helfen. Dabei nicht
auf die Schirme treten. Schirme und Leinen sind getrennt von einander auf-
zurollen.
9 Auf die Anordnungen betr. Feldpost wird besonders hingewiesen.
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