BIJLAGE 36 'Merkblatt über das Verhalten im Feindesland' van de C.-II./I.R. 65 Merkblatt 1 Die Zugführer sind erst auf Befehl des Btls. einzuweisen. Eine schriftlich be- statigte Verwarnung betr. unbedingter Geheimhaltung hat voranzugehen. Für die Einweisung der Uffz. und Mannschaften gilt das in Ziffer 1. der Allge- meinen Anordnungen für den Einsatz Befohlene. 2 Samtliche privaten Briefsachen und Tage-bücher sind bei der Erdstaffel zu- rückzulassen. 3 Die Hauptsache bleibt immerimmer frisch und mit Elan drauf losErste Nacht wird am schwierigsten sein. Alarmbereitschaft, Gewehr im Arm! 4 Bei Entwaffnung von feindl. Soldaten den Offz., wenn sie sich nicht wehren, den Sabel lassen. Schuszwaffen stets abnehmen. Bei Widerstand jedoch ganz ent- waffnen. 5 Hauptaufgabe bleibt: Sicherung des Landeplatz! Augenmerk nach Süden durch Radfahrerspahtrupp. 5-/65. 6 Verpflegungsausgabe, Ausgabe der Kreditscheine auf Befehl des Btl. Deut- sches Geld darf nicht mitgenommen werden. 7 Auf Anforderung der Fallschirmer oder der Sonderführer sind Hilfskrafte für Elektrizitats,- Gas- und Wasserwerke zu stellen. 8 Wenn möglich ist bei der Bergung des Fallschirmgerate zu helfen. Dabei nicht auf die Schirme treten. Schirme und Leinen sind getrennt von einander auf- zurollen. 9 Auf die Anordnungen betr. Feldpost wird besonders hingewiesen. 1122

Tijdschriftenviewer Nederlands Militair Erfgoed

NIMH | 1970 | | pagina 596